Streitberg | zur StartseiteMuggendorf | zur StartseiteRuine Neideck | zur StartseiteBinghöhle - Fantasiegrotte | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Landratsamt Forchheim - Verhaltenshinweise Traditions- und Lagerfeuer

Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Traditions- und Lagerfeuer

 Zum Schutz unserer wertvollen heimischen Natur- und Kulturlandschaft und der Sicherheit aller Erholungssuchenden möchten wir Sie auf wichtige Verhaltensregeln und gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Feuer im Rahmen von Traditions-und Lagerfeuern in der freien Natur hinweisen. 

 

• Genehmigungen und Regelungen: Informieren Sie sich vorab, ob das Entzünden von Feuer an Ihrem gewünschten Ort erlaubt ist. In Schutzgebieten und auf bundeseigenen Ufergrundstücken an Bundeswasserstraßen wie dem Main-DonauKanal ist dies generell verboten. Auch auf öffentlichen Erholungsflächen ist das Entzünden von Feuer in der Regel nicht gestattet - wenden Sie sich hierzu sowie zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung an Ihre Kommune. In Landschaftsschutzgebieten ist das Beantragen einer Erlaubnis möglich; erkundigen Sie sich hierzu bei der Naturschutzbehörde. 

 

• Schutz der Natur: Die Nutzung offener Feuerstellen kann geschützte Biotope und Wildtiere erheblich stören. Es wird empfohlen, diese Gebiete während der Balz-, Brunft-, Nist- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren zu meiden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und Tiere nicht zu beeinträchtigen. Unnötiger Lärm sollte insbesondere in der Dämmerungszeit vermieden werden, da zu dieser Zeit viele Wildtiere aktiv sind. 

 

• Zustimmung des Grundstückseigentümers: Unabhängig von behördlichen Genehmigungen benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten sowie des Waldbesitzers zum Sammeln von Brennholz. 

 

• Sicherheitsabstand: Kein Feuer darf Brandgefahren für die Umgebung darstellen. Halten Sie mindestens 100 Meter Abstand zu Wäldern und leicht entzündbaren Stoffen sowie 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und anderen brennbaren Materialien. Bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis der Gemeinde bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich. 

 

• Umgang mit Feuer: Verwenden Sie als Brennstoff nur Grillkohle oder trockenes unbehandeltes Holz, halten Sie das Feuer ständig unter Aufsicht und verwenden Sie keinesfalls Altöle, Altreifen, beschichtetes Holz oder Kunststoffe. Löschen Sie das Feuer bei starkem Wind und stellen Sie sicher, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind, bevor Sie den Bereich verlassen. 

 

• Umweltbewusstsein: Lassen Sie keine Abfälle zurück und entsorgen Sie jeglichen Müll ordnungsgemäß. Helfen Sie mit, auch liegen gebliebenen Müll anderer zu beseitigen. 

 

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Ordnungsämter Ihrer Kommune sowie die Abfall- (Tel. 09191 86-4403/4404) oder Naturschutzbehörde (Tel. Seite 2 von 2 09191 86-4205) gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen im Merkblatt „Offenes Feuer“ des Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg‐Forchheim.

Weitere Meldungen

Touristinformation und Partnerfiliale Post

Am Donnerstag, 17.10.2024, ist die Touristinformation und Partnerfiliale Post von 09:45 bis 11:45 ...

Markt Wiesenttal - Vollzug der Straßenverkehrsordnung - Sperrung in Streitberg

Vollzug der Straßenverkehrsordnung Bezeichnung der Straße: Auf der/Entlang der ...